„Öffentlich gemäßigteres Auftreten“ als Tarnung: Wie der Verfassungsschutz gegen die AfD Niedersachsen argumentiert

vor 2 Monaten

„Öffentlich gemäßigteres Auftreten“ als Tarnung: Wie der Verfassungsschutz gegen die AfD Niedersachsen argumentiert
Bildquelle: Apollo News

Der Verfassungsschutz Niedersachsen beobachtet den dortigen AfD-Landesverband als gesichert extremistisch – soweit bekannt. Nius hat nun eine umfangreiche Materialsammlung des Nachrichtendienstes veröffentlicht, die dokumentiert, auf welcher Grundlage die Behörde zu dieser Einstufung kommt. Es geht darin vor allem um Kontakte zu anderen Landesverbänden – und um unkritische Äußerungen, die angeblich nur den Versuch darstellen, Extremismus zu verschleiern.

So bescheinigt der Landesverfassungsschutz dem niedersächsischen AfD-Landesverband ein „öffentlich gemäßigteres Auftreten“. Dafür werden etliche Belege aufgeführt, darunter das „Harzburger Treffen“ im Januar 2025. Bei dieser Veranstaltung mit Maximilian Krah, Martin Reichardt und Thomas Tillschneider sei „größtenteils“ auf hetzerische und pauschal verunglimpfende Formulierungen verzichtet worden.

Doch was die staatlichen Extremistenjäger stört, ist der „erklärend-relativierende Kontext“, in den „Kampfbegriffe“ in Harzburg gestellt worden seien. Dadurch würden „Interpretationen unterbunden“. Die Redner machten sich zwar „aus verfassungsschutzrelevanter Perspektive unangreifbarer“, doch ihre Bekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung wertet der Verfassungsschutz als Tarnung.

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