Obwohl die Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge rückläufig ist, verschlingt ihre Betreuung nach wie vor Milliardenbeträge. Dabei findet nicht einmal eine regelhafte Altersüberprüfung statt. Ob und in welchem Umfang die Betroffenen in Deutschland straffällig werden, wird nicht publiziert, und Abschiebungen sind praktisch ausgeschlossen.
Ein nicht unwesentlicher Aspekt der Zuwanderungspolitik seit der Grenzöffnung 2015 ist der Umgang mit sogenannten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMA)“. Die Kosten für deren Betreuung betrugen nach einem Bericht der Zeit Anfang 2017 5.250 Euro pro Person und Monat. Inzwischen sind sie offenbar weiter gestiegen und liegen zum Beispiel in Bremen bei durchschnittlich 85.000 Euro im Jahr. Und auch die Welt schätzt die Jahreskosten auf etwa 80.000 Euro (zwischen 60 und 100.000).
Ob die Empfänger dieser Leistungen tatsächlich minderjährig sind, wird in den seltensten Fällen auf seriöser Basis festgestellt. Viel lieber verlassen sich die Behörden auf die „Selbstauskunft“ der Betreffenden, die nicht selten einem Märchen aus 1001er Nacht entsprechen dürfte, anstatt eine entsprechende Untersuchung zu veranlassen. Selbst die rechter Umtriebe unverdächtige Zeit resümierte bereits 2018: „Eine Untersuchungsbefugnis, die nur greift, wenn der Betroffene einverstanden ist, und Beamte, die im Zweifel gegen den Zweifel entscheiden – machen es sich Gesetzgeber und Behörden in Deutschland nicht etwas zu einfach?“ Das ist noch eine sehr freundliche Beschreibung der Mischung aus Inkompetenz, Konfliktscheu und vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Zeitgeist, der das behördliche Handeln hierzulande beherrscht.
Aus der ZEIT Nr. 02/2018
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