Nach seiner historischen Niederlage im ersten Wahlgang hat Friedrich Merz es mit Müh und Not doch noch geschafft: Mit 325 Stimmen wurde er am Nachmittag im zweiten Anlauf zum Bundeskanzler gewählt. 289 Abgeordnete stimmten gegen ihn. Für die „Kanzlermehrheit“ waren 316 Ja-Stimmen aus den Reihen der 630 Bundestagsabgeordneten erforderlich. Union und SPD verfügen zusammengenommen über 328 Mandate.
Nur mit Schützenhilfe der kommunistischen Linksfraktion konnte der CDU-Chef sich ins Amt zittern. Damit ein zweiter Wahldurchgang noch am selben Tag stattfinden konnte, musste zuvor die von der Geschäftsordnung des Bundestags vorgegebene 48-Stunden-Frist mit Zweidrittelmehrheit außer Kraft gesetzt werden. Die AfD-Fraktion hatte ihre Bereitschaft zur Zustimmung signalisiert; Union und SPD zogen es indes vor, den Antrag zur Fristaufhebung gemeinsam mit „Grünen“ und Linken zu stellen.
Wegen der „Brandmauer“-Doktrin startet die Kanzlerschaft des Friedrich Merz mit einer weiteren Hypothek. In der vorangegangenen Geschäftsordnungsdebatte hatte sich die Union ausdrücklich bei der Linksfraktion dafür bedankt, dass sie einen zweiten Wahlgang ermögliche. Unklar bleibt, ob – wie aus dem Umfeld der Linken kolportiert wurde – die Union als Gegenleistung zugesagt hat, den Unvereinbarkeitsbeschluss mit der SED-Fortsetzungspartei aufzuheben.
Reformwille - Welche Opfer müssen wir für den Aufschwung bringen? | #unterdenlinden











