Eine Frau aus Bayern weigert sich, den Rundfunkbeitrag weiterhin zu zahlen. Sie wirft dem Bayerischen Rundfunk vor, seinen Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung nicht zu erfüllen. Anfang Oktober fand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine mündliche Verhandlung statt. Zuvor hatte sich die Frau aus Bayern durch die bayrischen Instanzen hoch geklagt. Am Mittwoch soll ein Urteil fallen, es wird gegen 14:00 Uhr erwartet.
Anfang Oktober war der Gerichtssaal bis in die letzte Reihe gefüllt. Die Klägerin wurde durch die Rechtsanwälte Harald von Herget und Carlos Gebauer vertreten, blieb selbst jedoch der Verhandlung fern. Unterstützung erhielt sie zudem von der Bürgerinitiative „Leuchtturm ARD“.
In der knapp zweistündigen Verhandlung erhielten beide Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Klägerseite kritisierte eine mangelnde Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zudem gebe es für Bürger – abgesehen von Programmbeschwerden – keine wirksame Möglichkeit, sich an die Rundfunkanstalten zu wenden, um Kritik zu äußern oder Veränderungen einzufordern.
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