Es sieht ja nie gut aus, wenn man gegen Regeln verstößt, die man selbst aufgestellt hat. Wenn man dann noch gegen Regeln verstößt, die von Anfang an nicht gut ankamen, macht das die Sache natürlich kein bisschen besser.
Eben gerade hat der Europäische Gerichtshof EuGH in Luxemburg die EU-Kommission zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Betrag ist mit 400 Euro eher symbolisch. Der Vorgang selbst dagegen ist weit mehr als das.
Hintergrund ist die „Datenschutz-Grundverordnung“ DSGVO: Das ist das zentrale Regelwerk, mit dem die EU nach eigenen Angaben personenbezogene Daten schützen will. „Verordnung (EU) 2016/679“ heißt die enorm umfangreiche Vorschriftensammlung im offiziellen Brüsseler Eurokraten-Sprech.
In der Fachwelt war die DSGVO immer höchst umstritten. „Eines der schlechtesten Gesetze des 21. Jahrhunderts“: So nannte Thomas Hoeren die Verordnung, und der Mann ist immerhin Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster. Er stand nicht allein: Auch Datenschützer, Unternehmer und ganz normale Bürger ließen kein gutes Haar an dem Rechtstext.
Doch wie das so ist mit Plänen der EU: Begründeter Widerstand spornt Brüssel eher dazu an, die Vorhaben nun erst recht durchzuziehen.
Ein zentraler Kritikpunkt war immer, dass die DSGVO viel zu kompliziert sei und im täglichen Gebrauch Anwendungsfehler geradezu provoziere. Dass an diesen Einwänden durchaus etwas dran ist, hat nun ausgerechnet die EU-Kommission selbst vorgeführt: Sie hat sich im Irrgarten ihrer eigenen Vorschriften verlaufen – und gegen die DSGVO verstoßen.
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