Im Essener Prozess gegen drei Mitglieder einer syrischen Großfamilie wurde der Hauptangeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt. Dass der Prozess so schnell beendet wurde, kam überraschend: Noch Mitte Januar wurden Termine bis Ende März vergeben.Vor dem Landgericht Essen waren seit dem 10. November drei Mitglieder einer syrischen Großfamilie angeklagt. Die zwei Brüder und die islamisch angetraute Ehefrau des älteren Mannes wurden beschuldigt, Kinder als islamische Ehefrauen missbraucht zu haben oder Beihilfe zu ihrem Missbrauch geleistet zu haben. Der Jüngere, Wasim A., wurde bereits 2024 rechtskräftig wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Misshandlung einer damals 12-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt und stand nun erneut wegen einer islamischen Eheschließung mit einem 13-jährigen Kind vor dem Richter.
Dieser Fall von 2019 war erst nach dem Urteil 2024 bekannt geworden und deshalb von der Strafe 2024 zunächst nicht umfasst. Er musste deshalb neu angeklagt und verhandelt werden. Sein 31-jähriger Bruder Yousef A. stand zum ersten Mal in diesem Zusammenhang vor Gericht. Der Mann und seine angeblich 24-jährige Ehefrau waren angeklagt, in unterschiedlichem Ausmaß zu den Taten von Wasim A. beigetragen zu haben.
Yousef A. wurden die Finanzierung der Hochzeit und weitere unterstützende Handlungen vorgeworfen, seiner Frau minder schwere Taten wie etwa die Aufklärung des Kindes darüber, was es als „Ehefrau“ hinzunehmen habe. Angeklagt waren bei Yousef A. auch die Ausbeutung einer jungen Frau in seinem Restaurant als unentgeltliche Arbeitskraft und die grobe Misshandlung ihres kleinen Sohnes. Als Schwägerin von Yousef A. hatte die Geschädigte in seiner Wohnung gewohnt und soll dort von ihm wie eine Leibeigene behandelt worden sein.Dieses Verfahren war bereits der dritte Prozess dieses Komplexes gegen Mitglieder der syrischen Familie. Ein Bruder der beiden Männer, Ahmad A., war im Januar 2025 freigesprochen worden. Ihm konnte zwar die Eheanbahnung in Syrien mit dem Vater als Vormund seiner 12-jährigen Tochter gegen Geld nachgewiesen werden, nicht aber, dass er das Alter des Opfers tatsächlich gewusst habe.Eine Verständigung mit den Angeklagten oder gar Geständnisse hatte es zum Prozessauftakt nicht gegeben. Der Anwalt von Yousef A. hatte sogar zunächst noch beantragt, nicht einmal die Anklageschrift vollständig zu verlesen. Als Grund gab er an, durch die Darstellungsart der Staatsanwaltschaft sei eine negative Voreingenommenheit des auch mit zwei Schöffen besetzten Gerichts gegen seinen Mandanten zu befürchten. Dem Antrag wurde allerdings nicht stattgegeben.
Viele der syrischen Zeugen gehörten entweder selbstf der Großfamilie an oder stammten aus derselben sehr kleinen syrischen Ortschaft. Da die angeklagten Eheschließungen innerfamiliär nicht als Geheimnis behandelt wurden, hatten von diesen „Ehen“ zahlreiche Personen sowohl in Syrien als auch Deutschland Kenntnis. Gegen Personen, bei denen eine Mitschuld vermutet wird, laufen inzwischen weitere Ermittlungsverfahren. Sie konnten deshalb – ebenso wie direkt mit den Angeklagten verwandte Personen – von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Die enge Verflochtenheit führte oftmals dazu, dass die syrischen Zeugen nicht aussagen wollten oder unter bemerkenswerten Gedächtnisproblemen litten. Aussagen einiger Geschädigter wurden teilweise schriftlich eingereicht und nachfolgend dem Selbstleseverfahren zugeführt (hierbei liest das Gericht die Aussagen ohne mündliche Verhandlung). Diese Praxis führte auch zu Kritik der Verteidigung, die dadurch ihre Möglichkeit zur Konfrontation beschnitten sah.
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