In einem Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 13 O 156/24) zu einem Datenschutzstreit hat der zuständige Richter die Klage gegen ein US-Unternehmen abgewiesen – und dabei in der schriftlichen Begründung ungewöhnlich scharfe politische Aussagen über die Vereinigten Staaten und Präsident Donald Trump getroffen. Im Urteil ist die Rede von einer „rechtsextremistisch-populistischen Regierung in den USA.“
Der Fall selbst betraf die Speicherung personenbezogener Daten auf Servern in den USA. Der Kläger hielt dies für unzulässig, weil US-Behörden Zugriff haben könnten. Das Gericht wies die Klage ab, da die Übertragung „für die Erfüllung des Vertrags notwendig“ sei.
In seiner Begründung schrieb der Richter zunächst, „dass in den USA im Vergleich zur EU ein nicht vorhandenes bis nur eingeschränktes Datenschutzrecht betreffend den einzelnen Bürger gilt“, was sich „insbesondere infolge der weitreichenden Einschränkungen der Freiheitsrechte nach dem Terroranschlag vom 11.09.2001“ zeige.
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