Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Montag über zwei Klimaklagen gegen die Autobauer BMW und Mercedes-Benz. Klägerin ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie fordert, dass den Unternehmen ab 2030 der Verkauf neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor untersagt wird. Der BGH steht damit vor einer Grundsatzentscheidung in Sachen Klimaschutz und künftigen Klimaklagen, für die diese Entscheidung zum Präzedenzfall werden wird.
Die Frage ist, ob BMW und Mercedes den Verkauf von Pkw mit Verbrennungsmotoren ab 2030 einstellen müssen. Und die rechtliche Dimension geht noch darüber hinaus: Bisherige, oft erfolgreiche Klimaklagen richteten sich gegen den Staat. Nun sind mit BMW und Mercedes-Benz Unternehmen auf der Klagebank. Die Frage ist, ob Unternehmen, die nachweisbar zum Klimawandel beitragen, zu Tun oder Unterlassen im Sinne des Klimaschutzes verpflichtet werden können – über gesetzliche Grenzen hinaus.
Bislang regelt der Staat über Gesetze und Verordnungen Emissionsgrenzen und Klimaziele. Nun soll geklärt werden, ob große Emittenten zivilrechtlich in die Pflicht genommen werden können, wenn ihr Geschäftsmodell langfristig Grundrechte beeinträchtigt. Die vorherigen Instanzen hatten die Forderung der Umwelthilfe abgelehnt. Die Gerichte sahen keine ausreichende Grundlage, um den Autobauern weitergehende Verpflichtungen aufzuerlegen.
WM 2026 in USA: Fifa-Skandal! Trump ruft Infantino an! Sperre für US-Spieler aufgehoben I WELT LIVE











