Die Alternative für Deutschland (AfD) ist am Mittwoch mit einer Klage gegen die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) gescheitert. Diese hatte die AfD öffentlich unter anderem als verfassungsfeindlich als bezeichnet. Das Verfassungsgericht sah in Dreyers Aussagen keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, sondern eine legitime Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Dreyer hatte Anfang 2024 im Kontext der öffentlichen Erregung um das vermeintliche „Geheimtreffen von Potsdam“ auf ihrem offiziellen Instagram-Kanal eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die AfD als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“ sowie als „Fall für die Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden“ bezeichnet und sie als eine Partei kritisiert hat, die Pläne zur „Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven“ habe.
Diese zum Teil auch gerichtlich bereits widerlegten Aussagen seien laut Gericht gerechtfertigt gewesen, da sie sich auf eine nachvollziehbare Einschätzung der AfD als verfassungsfeindlich stützten und angeblich keine diffamierenden oder parteipolitisch motivierten Inhalte enthielten. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass die „amtlichen Äußerungen zwar in das Recht auf Chancengleichheit“ der AfD eingegriffen und „das Neutralitätsgebot nicht gewahrt“ hätten, „aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“ gewesen seien.
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