Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben und Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit aufgehoben, in denen legitime Meinungsäußerungen unzulässig als beleidigend bewertet worden waren. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung der Karlsruher Richter hervor. In beiden Fällen sieht das Gericht jeweils das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch die Gerichte verletzt.
Das erste Verfahren betrifft einen Familienvater, der während der Corona-Zeit kritische E-Mails an den Schulleiter des Gymnasiums seines Sohnes sandte. Der Beschwerdeführer kritisierte Corona-Maßnahmen im Schulbetrieb und bezeichnete diese unter anderem als „faschistoid“. Außerdem gab er an, dass ihn die Maßnahmen an „frühere dunkle Zeiten“ erinnerten. Wegen dieser Aussagen wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
Laut Bundesverfassungsgericht hätten sich die Strafgerichte nicht tragfähig mit Wortlaut und Kontext der Aussagen auseinandergesetzt und die Annahme einer persönlichen Herabsetzung des Schulleiters nicht hinreichend begründet. Außerdem sei eine kontextspezifische Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht erforderlich gewesen, die jedoch unterblieb.
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