Der Staatskulturminister steht nicht mehr „nur“ wegen systematischen Urheberrechtsverletzungen in der Kritik. Denn Wolfram Weimer hält – auch nach seinem Wechsel in die Politik – weiterhin 50 Prozent der Anteile an seiner „Weimer Media Group“. Zugleich behauptet er, mit dem Wechsel in die Politik die „Verlagsgruppe verlassen“ zu haben. Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler sagt dazu: „Solange er 50 Prozent an der Gesellschaft hält, hat er die Gesellschaft nicht verlassen. Das ist sachlich falsch – mindestens irreführend, wenn nicht schlicht gelogen.“ NIUS führte mit Volker Boehme-Neßler ein Interview.
NIUS: Herr Professor Boehme-Neßler, wie bewerten Sie den Fall Wolfram Weimer – insbesondere vor dem Hintergrund, dass er beim Amtsantritt 50 Prozent an der Weimer Media Group behielt und die anderen 50 Prozent bei seiner Ehefrau liegen?
Boehme-Neßler: Es handelt sich um ein Grundsatzproblem. Es gibt Konstellationen, in denen eine Beteiligung eines Ministers unproblematisch ist, aber es gibt zahlreiche sogenannte Inkompatibilitäten – also Unvereinbarkeiten. Geregelt wird das im Artikel 66 des Grundgesetzes.
Die Idee dahinter ist, dass ein Minister sich auf sein Amt konzentrieren muss und nicht nebenbei wirtschaftliche Interessen verfolgen oder kontrollieren darf. Es geht um Gewaltentrennung und darum, jede Verquickung von öffentlichen und privaten Interessen zu vermeiden. Deshalb darf ein Minister nicht in der Leitung oder im Aufsichtsrat eines Unternehmens sitzen.
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