„Haltungsjournalismus zu Lasten journalistischer Sorgfalt“

vor mehr als 1 Jahr

„Haltungsjournalismus zu Lasten journalistischer Sorgfalt“
Bildquelle: Tichys Einblick

Die „Enthüllungen“ von Correctiv über ein angebliches „Masterplan“-Treffen in Potsdam haben ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung nicht nur sehr umfangreiche juristische und gesellschaftliche Wellen geschlagen, sondern auch die Integrität der hochumstrittenen NGO nachhaltig stark ramponiert. Verfassungsrechtler Christoph Degenhart beschreibt den Fall als „bemerkenswert, weil journalistische Grundsätze über Bord geworfen wurden“. Er sieht darin ein Beispiel, wie „Haltungsjournalismus zu Lasten journalistischer Sorgfalt“ geht und die öffentliche Debatte nachhaltig verzerrt.

„Bemerkens- und vor allem nachdenkenswert ist auch“, so Degenhart, „wie hier eine nicht nur missverständlich formulierte, sondern offensichtlich unrichtige Meldung imstande war, eine Massenbewegung auszulösen“. Die öffentliche Empörung, ausgelöst durch Correctivs Darstellung eines „Masterplans zur Remigration“, führte zu massiven Demonstrationen und polarisierten Diskussionen. Dabei sei es besonders problematisch, dass hochrangige Politiker die Berichterstattung unreflektiert aufgriffen und sich „in verfassungsrechtlich unklarer Rollenkonfusion an die Spitze der Bewegung setzten“. Degenhart erinnert etwa an die Aussagen eines SPD-Generalsekretärs, der das Treffen als „Wannseekonferenz 2.0“ bezeichnete, und an ein Mitglied der Bundesregierung, das sich „an die Wannseekonferenz erinnert“ sah.

Juristische Entscheidungen haben inzwischen die Grundlage für Correctivs Darstellung erheblich erschüttert. Das Landgericht Berlin II urteilte, dass Correctiv mit seinem Bericht einen „unzutreffenden Eindruck“ erweckt habe. Die Darstellung eines Plans zur „Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ wurde als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft. Auch das Landgericht Hamburg untersagte Medien wie dem ZDF, von massenhaften „Deportationen“ zu sprechen.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel