Das Timing ist bemerkenswert: Kurz vor der Regierungsübergabe stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Und das, während die weisungsgebundene Behörde, die dem Innenministerium unterstellt ist, nicht einmal einen amtierenden Präsidenten hat. Seit dem 13. November 2024 ruht Thomas Haldenwangs (CDU) Amt als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, da er nun als Abgeordneter der Union im Bundestag sitzt.
Die Pressemitteilung zur Einstufung der AfD als extremistische Bestrebung ist unterschrieben von Vizepräsident Sinan Selen und Vizepräsidentin Dr. Silke Willems. Durchgestochen wurde die Einstufung zunächst an den Spiegel. „Jetzt beginnt die eigentliche Feldschlacht“, prognostizierte Cicero-Journalist Mathias Brodkorb im Anschluss an die Entscheidung. ARD-Moderator Georg Restle forderte unterdessen den endgültigen Ausschluss von AfD-Politikern aus Talkshows in den öffentlich-rechtlichen Sendern. „Verfassungsfeinden darf keine Bühne gegeben werden.“
Der Staat darf nun nachrichtendienstliche Mittel gegen die Partei einsetzen. Darunter fällt die Observation von Personen, das Abhören der Kommunikation, der Einsatz von V-Personen oder die Auswertung von internen Dokumenten. Begründet wird dieser Schritt mit einem Gutachten des Inlandsgeheimdienstes, das 1.100 Seiten umfassen soll, das in der Öffentlichkeit jedoch bislang nicht präsentiert wurde. Dem Bundesinnenministerium sei das Gutachten am 28. April vorlegt worden, erklärte Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die nur noch wenige Tage im Amt ist, am Freitag. Es habe jedoch „keinerlei politischen Einfluss“ auf das Gutachten gegeben.
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