Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextrem führen

vor 4 Monaten

Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextrem führen
Bildquelle: Tichys Einblick

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen oder behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden und damit einem Eilantrag der AfD weitgehend entsprochen. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung ist dem Verfassungsschutz damit bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt.

Rechtsanwalt Höcker bilanziert auf X: „Wir haben für die AfD beim Verwaltungsgericht Köln gewonnen. Es handelt sich um ein Eilverfahren, aber die Begründung ist deutlich und ganz entscheidend. Knapp zusammengefasst: Es genügt in einer Demokratie nicht, auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können. Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch. Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.“

Das Gericht stellte zwar fest, dass ausreichend Anhaltspunkte dafür bestehen, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Diese prägen nach Ansicht des Gerichts die Partei jedoch nicht so stark, „dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

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