Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelte eine Aussage von Alice Weidel, weil diese damit das Vorgehen der Behörden in der Schwachkopf-Affäre um Robert Habeck infrage stellte. Das geht aus dem am Dienstag vom Cicero-Magazin veröffentlichten AfD-Gutachten hervor, mit dem die Behörde intern die Hochstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ gerechtfertigt hatte (mehr dazu hier).
Zum Ende des 1.100 Seiten langen Dokuments greift der Inlandsgeheimdienst in dem Kapitel „Belege für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Bundestagswahlkampf“ unter der Kategorie „Demokratieprinzip“ und dem Unterpunkt „Gleichsetzung der Bundesrepublik etwa mit dem Nationalsozialismus und der DDR oder allgemein mit einer Diktatur“ dann eine Äußerung von Weidel auf.
Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung im hessischen Neu-Isenburg ließ die Bundesvorsitzende der AfD am 1. Februar ein Video zeigen, in dem die Strafanzeige und die anschließende Hausdurchsuchung bei einem Rentner wegen des Teilens eines Bildes des damaligen Wirtschaftsministers Habeck mitsamt der Unterschrift „Schwachkopf Professional“ thematisiert werden. Weidel soll den Vorgang mit ihrer dort geäußerten Kritik mit der DDR verglichen haben, kritisiert der Verfassungsschutz.
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