Laut einem Schriftsatz des Rechtsanwalts Wolfgang Roth ist der Phänomenbereich der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates „inzwischen aufgelöst“. Roth vertritt das Bundesamt für Verfassungsschutz in Bezug auf eine Klage von Hans-Georg Maaßen als Prozessbevollmächtigter und verwendete die Formulierung in seiner Korrespondenz mit Maaßen und dem Gericht.
Bislang ist die Delegitimierung des Staates einer von sechs Phänomenbereichen des Extremismus, die die Behörde beobachtet. Hans-Georg Maaßen wird jedoch einem anderen Bereich, nämlich dem Rechtsextremismus, zugeordnet. Das Amt, das ihn heute als Extremisten führt und beobachtet, leitete das frühere Mitglied von CDU und Werteunion von 2012 bis 2018.
Als Grund für die Auflösung führt Roth für den Verfassungsschutz an, der Bereich habe „aufgrund der Entwicklungen nach seiner Einführung im Jahr 2021 an Bedeutung verloren“. „Mit der Frage der Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit dieser Kategorisierung“ stehe das jedoch nicht in Zusammenhang, schreibt der Jurist in dem auf den 9. Februar 2026 datierten Schriftsatz.
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