Der Verfassungsschutz beobachtet seinen früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen seit drei Jahren wegen Extremismusverdachts. Im Zentrum steht dabei der Vorwurf einer „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“. Ein Gerichtsdokument aus dem laufenden Verfahren wirft nun neue Fragen auf: Darin heißt es, der Phänomenbereich sei inzwischen „aufgelöst“ worden, berichtet der Cicero ausführlich.
Maaßen wehrt sich seit zwei Jahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Beobachtung. Trotzdem hat es bis heute keine mündliche Verhandlung gegeben, ein Termin ist nicht einmal angesetzt. Das Verfahren läuft über Schriftsätze, die zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden.
In einem jüngeren 64-seitigen Schriftsatz der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs vom 9. Februar 2026, der NIUS vorliegt, findet sich der Hinweis, das Bundesamt habe den Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zwischenzeitlich „aufgelöst“. Als Begründung wird angeführt, die Kategorie habe seit 2021 an Bedeutung verloren, weil die Coronaproteste abgeflaut seien. Öffentlich spiegelt sich diese angebliche Auflösung jedoch nicht eindeutig wider: In der Selbstdarstellung des Verfassungsschutzes wird der Bereich weiterhin geführt.
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