Nicht nur auf Bitten der Kommunen, auch aus eigener Initiative gab der Verfassungsschutz NRW bereitwillig Erkenntnisse über vermeintliche Extremisten an Wahlausschüsse weiter. Eine gezielte Erfassung von Bewerbern hat jedoch keine Rechtsgrundlage.
Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz (VS NRW) übermittelte im Vorfeld der Kommunalwahl „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ nicht nur auf Anfrage an kommunale Wahlausschüsse, sondern wurde auch eigeninitiativ tätig. Das bestätigte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes gegenüber Apollo News.
In Paderborn war es der Verfassungsschutz selbst, der bezüglich des AfD-Kandidaten für das Bürgermeisteramt auf die Stadt zuging. Eine vorherige Anfrage der Stadtverwaltung, die selbst von einer ihr „überlassenen ‚Erkenntnismitteilung‘“ spricht, gab es demnach nicht. Der als Abteilung im Landesinnenministerium organisierte VS NRW wirkte also „proaktiv“ auf eine Nichtzulassung zur Wahl hin, weil die Behörde den betreffenden Bewerber als Extremisten betrachtet.
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