Das Verwaltungsgericht Weimar hat in einer Entscheidung am Donnerstag mehrere öffentliche Aussagen des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan J. Kramer kritisiert und für rechtswidrig erklärt – sie würden gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.
Konkret geht es um eine Klage der AfD-Thüringen gegen öffentliche Äußerungen Kramers in einem Interview aus dem vorvergangenen Jahr. Kramer hatte dort das Programm der AfD scharf kritisiert. Konkret meinte er etwa, die AfD habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“. Zudem sei die Programmatik der Partei, „inhaltlich (…) kaum vorhanden“ – das Thema sei dabei völlig egal.
Dazu meinte nun das Verwaltungsgericht Weimar, dass „die chancengleiche Beteiligung aller Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes es erforderlich macht, dass Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren.“
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