Am Montag urteilte das Amtsgericht Bamberg: Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Chef des AfD-nahen „Deutschland-Kurier“, David Bendels. Er soll gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches verstoßen haben, weil er ein Meme von Bundesinnenminister Nancy Faeser veröffentlicht hat, in dem sie ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ hält.
Damit soll Bendels nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des entscheidenden Richters „erkennbar bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptungen“ verbreitet haben: Das fällt unter den Straftatbestand des Paragrafen 188 StGB der „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“.
Dieser einzige Paragraf ist seit kurzer Zeit zum schärfsten Mittel des Staates gegen Meinungsfreiheit geworden. Jährlich werden deswegen Hunderte, möglicherweise Tausende, Verfahren (genaue Zahlen sind aufgrund fehlender Daten bei den Staatsanwaltschaften nicht verfügbar) gegen einfache Bürger geführt – viele werden zu empfindlichen Strafen verurteilt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











