Björn Höcke kommt nach Bayern. Das heißt: Er soll kommen. Ob er tatsächlich kommen darf, ist ungewiss.
An diesem Wochenende will Thüringens AfD-Chef im Rahmen des bayerischen Kommunalwahlkampfes als Gastredner auftreten. Die betroffenen Gemeindeverwaltungen von Seybothenreuth in Oberfranken und von Lindenberg im Allgäu wollen das mit allen Mitteln verhindern.
Jetzt spielen Verwaltungen und Verwaltungsgerichte in der Sache Ping-Pong.
Erst vor wenigen Wochen, genau am 1. Januar 2026, ist eine neue Regelung in der Bayerischen Gemeindeordnung in Kraft getreten. Artikel 21 Absatz 1a lautet nun:
„Ein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung besteht nicht für Veranstaltungen, bei denen
zu erwarten sind.“
Der neue Passus ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen bleiben Inhalte erlaubt, die zum Beispiel die kommunistische Gewalt- und Willkürherrschaft in Maos China, in Stalins Sowjetunion oder in Honeckers DDR billigen, verherrlichen oder rechtfertigen.
Zum anderen wird eine mögliche Zukunft sanktioniert. Es muss also gar kein Vergehen begangen worden sein, sondern es genügt, wenn die Bürokratie ein Vergehen erwartet.
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