Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einordnen. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln muss die Behörde zunächst den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten, verkündete das Gericht in einer Pressemitteilung am Donnerstag. Die Partei hatte gegen die Einstufung geklagt.
Laut dem Gericht darf der Bundesverfassungsschutz die Partei bis zum Abschluss des anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss vorläufig unterlassen werden. Wann es zu einer Hauptsache-Entscheidung kommt ist bislang unklar – da das Gericht für die Eilentscheidung jedoch bereits fast ein Jahr Zeit gebraucht hat, dürfte eine solche Entscheidung erst in Monaten und Jahren fallen.
Die Richter haben dem Eilantrag der AfD in Wesentlichem statt gegeben. Gleichzeitig heißt es: „Die Antragstellerin vertritt teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen.“ Es würde sich jedoch keine das Gesamtbild der Partei beherrschende rechtsextreme Prägung der AfD als Gesamtpartei feststellen lassen.
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