Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als rechtsextrem behandeln

vor 4 Monaten

Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als rechtsextrem behandeln
Bildquelle: NiUS

Der Verfassungsschutz darf die AfD bis auf Weiteres nicht als gesichert rechtsextremistisch führen. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt aufgegeben, zunächst das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Auslöser ist eine Klage der AfD gegen die Einstufung.

In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen.“ Das habe das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag (26. Februar 2026) entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben.

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Am 2. Mai 2025 teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich mit, die AfD werde auf Grundlage eines internen „Folgegutachtens zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland (AfD)“ vom „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Zur Begründung führte das BfV an, die im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung gesammelten Anhaltspunkte hätten sich bestätigt und „in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“; maßgeblich sei ein in der Partei vorherrschendes ethnisch abstammungsmäßiges Volksverständnis, das Grundlage einer fortlaufenden Agitation sei und sich in einer „insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung“ konkretisiere.

Die AfD erhob am 5. Mai 2025 Klage gegen Hochstufung und Bekanntgabe und stellte zugleich einen Eilantrag. Das BfV sagte daraufhin zu, die AfD bis zur Entscheidung im Eilverfahren vorerst weiter als Verdachtsfall zu behandeln und sie öffentlich nicht als gesichert rechtsextremistisch zu bezeichnen. In dem Verfahren gingen umfangreiche Stellungnahmen ein. Die elektronische Akte umfasst inzwischen zwanzig Bände mit mehr als 7000 Seiten; der letzte längere Schriftsatz datiert vom 18. Februar 2026, zudem wurden dem Gericht BfV-Akten mit einem Datenvolumen von 1,5 Terabyte elektronisch beigezogen.

Lesen Sie hier das gesamte Verfassungsschutz-Gutachten.

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