Das Landesverfassungsschutzamt in Baden-Württemberg darf den entsprechenden Landesverband der AfD weiterhin als Verdachtsfall beobachten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Seit 2022 stuft der Verfassungsschutz die AfD-Baden-Württemberg als Verdachtsfall ein. Hierdurch können unter gewissen Voraussetzungen Mitglieder observiert, Telefone überwacht und Informanten angeworben werden.
Der AfD-Landesverband hatte rechtliche Schritte gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz und deren öffentliche Bekanntmachung eingeleitet. Die Partei argumentiert, dass diese Maßnahmen sie im politischen Wettbewerb unfair benachteiligen und ihre Chancengleichheit beeinträchtigen. Zudem werde der Verfassungsschutz zur Diskreditierung der politischen Opposition eingesetzt.
Die Argumentation des Landesamts für Verfassungsschutz erscheint jedoch durchaus dünn. So führte Stefan Häfner, stellvertretender Leiter des Leitungsstabs des Landesamts, einige Äußerungen von AfD-Politikern der zweiten und dritten Reihe zur Begründung an. Anhaltspunkt für eine extremistische Bestrebung sei demnach, dass ein Landtagsabgeordneter via Facebook erklärte, dass die „weiße Rasse“ infolge der Migration verschwinden solle. Ebenso berief man sich auf die Aussage einer AfD-Politikerin, die von einer „arabisch-muslimischen Landnahme“ sprach.
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