Ab dem 26. Mai gilt in Berlin eine neue Allgemeinverfügung, die Waffen vor allem in besonders frequentierten Bahnhöfen verbietet. Das betrifft under anderem etwa den Hauptbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Südkreuz, Gesundbrunnen und den Ostbahnhof. Auch Stationen wie Zoologischer Garten, Warschauer Straße und Lichtenberg stehen auf der Liste, berichtet die Berliner Zeitung. In diesen Bereichen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit der Beschlagnahmung der Gegenstände und einem Zwangsgeld rechnen.
Zu den verbotenen Objekten zählen nicht nur klassische Waffen wie Messer, Pistolen oder Schlagstöcke, sondern auch Gegenstände, die potenziell als Waffen missbraucht werden können – darunter Schraubendreher, Eispickel, Baseballschläger, Armbrüste, Bögen oder Reizgas. Die Definition der Polizei: alles, was „objektiv geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen“.
Die Bundespolizeidirektion Berlin begründet die Maßnahme mit einem „kontinuierlichen Anstieg an Gewaltdelikten“ auf Bahnanlagen. 2023 wurden insgesamt 4184 Straftaten in Berliner Bahnhöfen und Zügen registriert – sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders alarmierend: Gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 ist das ein Anstieg von 52 Prozent.
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