Sahra Wagenknecht greift an: Die Vorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) hat Strafanzeige gegen Robert Habeck gestellt – wegen Verleumdung (§ 187 StGB) und übler Nachrede (§ 186 StGB). Doch besonders pikant: Der Vorwurf richtet sich nicht gegen irgendeinen anonymen Hetzer im Netz, sondern gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister selbst. Und es geht nicht um eine unbedachte Formulierung im Eifer des Gefechts – sondern um eine gezielte Aussage auf einer Wahlkampfveranstaltung, professionell vorbereitet und öffentlich vorgetragen. Inklusive Videoaufzeichnung.
Am 30. August 2024 sagte Habeck bei einem Grünen-Auftritt in Dresden, niemand in der Bundesregierung sei korrupt – „im Unterschied zu AfD und BSW, von denen jeder weiß, dass sie von Moskau, von Putin bezahlt werden“. Wenige Minuten später legte er nach: BSW und AfD würden „Trollarmeen aufbauen“, „Stimmen kaufen“, sich „für ihre Meinung bezahlen lassen“. Das sind keine Meinungen mehr – das sind Tatsachenbehauptungen. Und genau hier wird es juristisch heikel.
Die Ironie: Ausgerechnet Habeck hatte in den letzten Jahren reihenweise Anzeigen gegen Bürger losgetreten, die ihm im Netz „Hass“ unterstellt hätten – wegen deutlich weniger. Menschen, die seine Energiepolitik kritisierten, wurden mit Paragraf 188 bedroht oder gar verfolgt. Habeck war nie zimperlich, wenn es darum ging, sich selbst als Opfer von Desinformation und Hassrede darzustellen. Jetzt steht er plötzlich auf der anderen Seite.
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