Was der Verfassungsschutzbericht zeigt – und was nicht

vor etwa 1 Jahr

Was der Verfassungsschutzbericht zeigt – und was nicht
Bildquelle: Tichys Einblick

PMK ist die offizielle polizeiliche Abkürzung für „Politisch motivierte Kriminalität“. Das Bundeskriminalamt (BKA) erhebt diese Statistik jedes Jahr. Auf Basis dieser Zahlen hat auch der vor wenigen Tagen vorgestellte Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 einen Anstieg der PMK festgestellt.

Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU hat ein bisschen Pech mit dem Amtsantritt, denn turnusmäßig muss er in seinen allerersten Dienstwochen der Öffentlichkeit gleich zwei wichtige Statistiken präsentieren, die noch fast vollständig unter der Ägide seiner sozialdemokratischen Vorgängerin Nancy Faeser erstellt wurden: Mitte Mai die Kriminalstatistik des BKA – und jetzt eben den Verfassungsschutzbericht.

Für die methodischen Schwächen beider Berichte wird man Dobrindt erst im nächsten Jahr in Haftung nehmen können. Dann werden wir auch wissen, ob er an der kritikwürdigen Datenerhebung etwas geändert hat.

Denn Kritik ist durchaus angebracht.

Das BKA und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sehen nicht alle PMK auch als „extremistisch motivierte Straftaten“. Als „extremistisch“ definiert das BfV nur jene Delikte, „bei denen es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie darauf abzielen, bestimmte Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, die für die freiheitliche demokratische Grundordnung prägend sind“.

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