Die EU-Minister des Umweltrates haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur EU-Altfahrzeugverordnung geeinigt. Die Verordnung könnte für Fahrzeughalter teuer und aufwendig werden, wenn sie ihr Auto weiterverkaufen wollen und betrifft vor allem Gebrauchtwagen. „Bei jedem Eigentümerwechsel sieht der überarbeitete Ansatz vor, dass Unterlagen vorgelegt werden müssen, aus denen hervorgeht, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein Altfahrzeug handelt.“
Nun muss der Ministerrat noch mit dem EU-Parlament eine gemeinsame Position finden, dann kann die Verordnung in Kraft treten. Im Unterschied zum Kommissionsentwurf der Verordnung wurde bereits die Definition von Altfahrzeugen geändert. Von der geplanten Regelung gibt es nur eine Ausnahme: wenn Privatpersonen, die keine gewerblichen Händler sind, Autos verkaufen. Allerdings gilt das nicht, wenn Privatpersonen über das Internet ihre Fahrzeuge verkaufen, weil „diese ein höheres Risiko darstellen“.
Der Vorschlag des Europäischen Rates der Union wurde am 11. Juni veröffentlicht. Ein Altfahrzeug wird in dem Text als Fahrzeug definiert, das bestimmte Mängel aufweist und innerhalb von zwei Jahren nicht repariert werden kann. Die Kriterien finden sich in Anhang 1 Part A: Das Auto hat einen oder mehrere Eingänge, die […] verschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen sind. Oder bestimmte Komponenten wie Federung, Lenkung, Sicherheitsgurte oder die Karosserie sind nicht austauschbar.
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