Der Bundesgerichtshof hat dem Journalisten und ehemaligen Welt-Herausgeber Stefan Aust im Rechtsstreit gegen das ZDF wegen eines satirischen Fahndungsplakats von ZDF-Komiker Jan Böhmermann recht gegeben. Aust muss es demnach nicht akzeptieren, dass das ZDF ein Foto des Schauspielers Volker Bruch fälschlicherweise mit seinem Namen betitelt veröffentlicht. Darüber berichtete zuerst das juristische Nachrichtenmagazin Legal Tribune Online.
Konkret geht es in dem Rechtsstreit um einen satirischen RAF-Vergleich, den Böhmermann in seiner Sendung Magazin Royale im November 2022 gezogen hatte. Der Satiriker verglich darin die FDP mit der linksextremen Terrorgruppe und hielt ein Fahndungsplakat mit dem Titel „Linksradikale Gewalttäter – Die Lindner-Lehfeldt-Bande“ in die Kamera.
Auf diesem waren Fotos zusammen mit den Namen mehrerer prominenter Persönlichkeiten abgebildet, darunter auch Stefan Aust. Das einzige Problem: Das verwendete Foto, das Stefan Aust zeigen sollte, war eine Aufnahme des Schauspielers Volker Bruch, der den Journalisten im Film „Der Baader Meinhof Komplex“ verkörpert hat. Gegen diese falsche Darstellung klagte Aust mit Erfolg.
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