Der „Beitragsservice“ der Öffentlich-Rechtlichen hat zum Juni seine Regeln zur Eintreibung der Rundfunkgebühren deutlich verschärft. Das geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervor: So versendet die Gebühreneinzugszentrale in Zukunft keine Rechnungen mehr, die Zahlungen des Rundfunkbeitrags müssen von nun an „unaufgefordert“ passieren. Die Zahlungsaufforderung fällt also weg – wer nicht fristgerecht zahlt, muss sofort mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Stattdessen erhält jetzt jeder Beitragszahler einmalig eine „Einmalzahlungsaufforderung“ mit den jeweiligen Zahlungsfristen. „Die regelmäßige und pünktliche Überweisung liegt dann in der Eigenverantwortung der Beitragszahlenden“, heißt es in der Pressemitteilung des Beitragsservices. Deshalb empfiehlt man auch ein Einzugsverfahren durch ein SEPA-Lastschriftverfahren – wer sich vorher auf die Rechnung des Beitragsservices verlassen hat, könnte nun bald ungewollt neue Gebühren zahlen müssen.
Denn wer die Zahlung versäumt, soll, so heißt es auf der Webseite des Beitragsservices, umgehend einen Festsetzungsbescheid erhalten – darin enthalten ist auch ein Säumniszuschlag von mindestens acht Euro oder einem Prozent der rückständigen Summe. Erst wenn man dann nicht zahlt, kommen Mahnungen und schließlich gar die Zwangsvollstreckung auf den betroffenen Bürger – beides ist mit weiteren Kosten, also Mahngebühren und Vollstreckungsgebühren verbunden.
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