Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Regelung, die Millionen Männer in Deutschland betrifft und bislang weitgehend unbemerkt blieb: Wer als Mann zwischen 17 und 45 Jahren länger als drei Monate ins Ausland reisen will – sei es für ein Auslandssemester, einen Job oder ein Sabbatical –, muss dafür grundsätzlich eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen. Die Vorschrift ist Teil des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes und gilt nun dauerhaft, unabhängig von einer akuten Bedrohungslage.
Die Bundesregierung unter Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) begründet die Maßnahme mit dem Ziel, die Wehrfassung zu verbessern. Für den „Ernstfall“ müsse der Staat wissen, wer sich längerfristig im Ausland aufhalte, so eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums gegenüber der Berliner Zeitung. Die Regelung sei eine rechtliche Grundlage, um künftig verpflichtende Elemente wie die seit Jahresbeginn wieder eingeführte Musterung praktisch zu unterstützen.
Im Wehrpflichtgesetz (WPflG) heißt es wörtlich in Paragraf 3: „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen [...]. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.“
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