Weil er sich nicht impfen lassen wollte: Bundeswehr-Offizier vom Landgericht freigesprochen

vor 5 Monaten

Weil er sich nicht impfen lassen wollte: Bundeswehr-Offizier vom Landgericht freigesprochen
Bildquelle: Apollo News

Ein Oberleutnant der Bundeswehr stand vor Gericht, nachdem er eine Corona-Impfung mehrmals verweigert hatte. Nachdem er in erster Instanz freigesprochen worden war, musste er erneut vor Gericht erscheinen. Doch auch das Landgericht Schweinfurt bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen, das den Soldaten freigesprochen hatte, und verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft als unbegründet. Darüber berichtete die Main-Post.

Der Bundeswehr-Offizier stand erstmals 2022 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen, nachdem er einen Befehl, sich impfen zu lassen, wiederholt verweigert hatte. Zuerst erhielt der Soldat einen mündlichen Befehl, sich impfen zu lassen. Obwohl er drei Tage später im Sanitätsbereich erschien, verweigerte er die Injektion. Einen weiteren mündlichen sowie einen schriftlichen Befehl seines Dienstvorgesetzten soll er ebenfalls verweigert haben. Daraufhin wurde er von seinem Lehrgang abgelöst. Der Offizier war als Lehrgangsteilnehmer an der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg stationiert. Nachdem er die Befehle nicht befolgt hatte, wurde er vom Lehrgang abgelöst und zu seiner Heimatkompanie in Roth versetzt. Auch dort verweigerte er trotz Aufforderung die Corona-Impfung.

Während die Bundeswehr den 36-Jährigen wegen Gehorsamsverweigerung anklagte, berief sich der Soldat vor Gericht darauf, sich stets aus Gewissensgründen nicht impfen zu lassen. „Ich habe vor meinem Bett in meiner Wohnung gekniet und gebetet: Jesus, ’hilf mir’“, erzählte der Mann. Er befürchtete, dass die Impfung die Leistungsfähigkeit seines Körpers beeinträchtigen könnte. Er betonte dabei, dass er kein Corona-Leugner sei und dass er den Schutz von Risikogruppen sowie die Behandlung Erkrankter unterstütze. Die Schweinfurter Kammer beurteilte diese Begründung nun als glaubhaft. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass es keinen Zweifel daran gab, dass dem Oberleutnant bewusst war, als Soldat Befehle befolgen zu müssen. Aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 geht jedoch hervor, dass Soldaten sich auf ihre Gewissensfreiheit berufen können, um bestimmte Befehle zu verweigern. Die Richterin bestätigte, dass der Befehl für den Angeklagten „für ihn unverbindlich“ gewesen sei und er ohne Unrechtsbewusstsein gehandelt habe.

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