Die nicht-binäre Person Nikolas T. klagt vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen das Deutsche Vergabenetzwerk auf 17.500 Euro Schadensersatz. Anlass ist eine Bewerbungsabsage auf eine Stelle, die T. erhielt. In der Absage wurde Nikolas T. mit „Sehr geehrter Herr T“ angesprochen. T. sieht darin als Person, die sich als nicht-binär identifiziert, eine Diskriminierung. Bild berichtete über den Fall.
T. stützt die Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dem Deutschen Vergabenetzwerk wirft T. vor, die geschlechtliche Identität nicht respektiert zu haben. T. erklärte vor Gericht, dass in der Stellenanzeige der Zusatz „m/w/d“ gefehlt habe und in der Absage zudem die Anrede „Herr“ verwendet worden sei. „Es existierte kein Klammerzusatz. Und ich wurde als ,Herr‘ angesprochen“, so die Begründung von T.
Nach der Absage soll T. zunächst eine E-Mail an das Unternehmen geschrieben und 5.000 Euro Entschädigung gefordert haben. Andernfalls werde Klage erhoben. Als die Firma nicht zahlte, wurde Klage eingereicht – nun über 17.500 Euro.
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