Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellte am Freitag einen Bericht vor, der darlegen soll, warum der Geheimdienst die Partei AfD auch auf Bundesebene als rechtsextremistisch einstuft. Doch dieser Bericht ist als geheim deklariert: Einsicht haben das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) im Bundestag und Gerichte, sofern es zur Klage gegen die Äußerungen des Bundesamts für Verfassungsschutzes kommt.
Doch die Öffentlichkeit oder gar die AfD bekommen diesen Bericht nicht zu Gesicht. Sie müssen sich mit der mehr als dünnen Begründung aus der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes zufriedengeben: „Dem gesetzlichen Auftrag folgend hatte das BfV das Agieren der Partei an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip.“
So schreibt das Bundesverfassungsgericht, die AfD würde „bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“. Beweise, wo solche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, liefert das Bundesamt nicht.
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