WHO-Gesetz: Bundesregierung will „Kernkapazitäten“ für den „Umgang mit Fehl- und Desinformationen“ schaffen

vor 10 Monaten

WHO-Gesetz: Bundesregierung will „Kernkapazitäten“ für den „Umgang mit Fehl- und Desinformationen“ schaffen
Bildquelle: Apollo News

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll Deutschland völkerrechtlich an die internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) binden. Im Kampf gegen Pandemien sowie „Fehl- und Desinformationen“ bleiben mit der vollumfänglichen Zustimmung zu den neuen Regelungen jedoch etliche Grundrechte auf der Strecke.

Nach Artikel 19 des Grundgesetzes muss der Gesetzgeber stets explizit machen, welche Grundrechte eingeschränkt werden. Die in diesem WHO-Gesetz genannten Artikel betreffen die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit.

Dass diese Aufzählung wirklich vollständig ist, darf bezweifelt werden. Denn die Bundesrepublik verpflichtet sich en passant, „Kernkapazitäten“ für den „Umgang mit Fehl- und Desinformationen“ zu schaffen. Innerhalb von fünf Jahren müssen diese ausgebaut sein. „Schnellere Handlungsfähigkeit“ ist erklärtes Ziel der Regierung.

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