Schon in zwei Monaten ist es so weit – dann soll bundesweit die elektronische Patientenakte (ePA) für 75 Millionen Berechtigte eingeführt werden. Wer nicht aktiv widerspricht, wird automatisch aufgenommen. Für dieses Vorgehen sind die Krankenkassen gesetzlich an ein transparentes Aufklärungsverfahren gebunden – das aber in einigen Fällen nicht eingehalten wird, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) in einer Auswertung Anfang Dezember mitteilte.
Der VZBV hat sich 14 Informationsschreiben der Krankenversicherungen aus der Zeit von Ende August bis Anfang Oktober genauer angeschaut und nicht nur fragwürdige, sondern auch falsche Aussagen entdeckt. Laut Paragraf 343 des Sozialgesetzbuches sind Versicherungen angehalten, die Patienten „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form“ über Vor- und Nachteile der ePA zu informieren. Ähnlich wie auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach, für den die ePA eines der großen Prestigeprojekte neben der Krankenhausreform ist, werben auch die Krankenkassen für die Vorteile der digitalen Lösung.
Die Versicherungen sprechen in einigen Fällen von einer durch die ePA verbesserten medizinischen Versorgung. „Ihre Ärztinnen und Ärzte können wichtige Gesundheitsdokumente einsehen und Sie dadurch schneller und gezielter versorgen“, heißt es beispielsweise bei der AOK Bayern. Für den VZBV legt diese Aussage nahe, „dass mit der Nutzung der ePA eine schnellere und gezieltere Gesundheitsversorgung gewährleistet wird“, wenngleich eine Behandlung nicht von der Nutzung der digitalen Patientenakte abhängig sein sollte und ist.
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