Respekt ist wichtig, hören wir ja überall. Aber manchmal ist das mit dem Respekt so eine Sache. Wir werden gleich sehen, warum.
Das sind die nüchternen Fakten, Teil 1:
Das Landgericht Berlin hat einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Journalisten Julian Reichelt zurückgewiesen. Der Ex-Chefredakteur der BILD-Zeitung hatte geschrieben:
„Jeder, der die Berichterstattung über den Neonazi Sven Lieblich verfolgt, kann nur zu einem Schluss kommen: Die Ampel-Regierung hat es per Gesetz geschafft, nahezu die gesamte deutsche Medienlandschaft zu zwingen, die Unwahrheit zu sagen und grotesk falsche Dinge zu behaupten. Sven Liebich ist keine Frau.“
Liebich ist ein führender Kopf Teil in der sächsischen Neonazi-Szene. Das kann man so allerdings nur zur Hälfte gefahrlos sagen: An seiner Gesinnung lässt er selbst keinen Zweifel, an seinem Geschlecht allerdings schon.
Liebich stand wegen Körperverletzung, Steuerhinterziehung, Volksverhetzung, Beleidigung und Verbreitung von verfassungsfeindlicher Propaganda mehrfach vor Gericht. Im Juli 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung – unter anderem, weil er Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ vertrieben hatte. Das Landgericht Halle und das Oberlandesgericht Naumburg bestätigten das Urteil, es ist rechtskräftig.
Anfang 2025, also anderthalb Jahre nach der Verurteilung in erster Instanz, hat Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Er definiert sich jetzt als Frau, nennt sich Marla-Svenja und tritt so auf:
Seit der Namensänderung geht Liebich massenhaft juristisch gegen Nennungen des alten Namens vor. Er selbst gibt an, deshalb schon mehr als 500 Anzeigen erstattet zu haben, und nennt als Ziel 1.000 Anzeigen.
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