Beim ersten Hinhören klingt es eigentlich noch ganz harmlos, und manch einer mag sogar denken: Wieso nicht? „Antidiskriminierungsverpflichtung“ nennt die Kölner Kleinkunstbühne „Gloria“ einen Vertragszusatz, den alle Künstler unterschreiben müssen, die dort auftreten wollen.
Beim genaueren Lesen wird klar: Daran ist nichts harmlos.
Den Originaltext hat uns Comedy-Legende Kay Ray zur Verfügung gestellt. Der Hamburger gehört seit 35 Jahren zu den Stars der deutschen Humor-Szene. Schon seit geraumer Zeit wehrt sich der für seine respektlosen Programme bekannte Künstler gegen den woken Irrsinn in unserem Kulturbetrieb.
TE dokumentiert die – tja, die was eigentlich? Anmaßung? Zumutung? Totalitäre Fantasie? Entscheiden Sie selbst:
„Die Vertragsparteien verpflichten sich, jede Form von Diskriminierung – gleich welchen Grundes – abzulehnen und sich zu gesellschaftlicher Diversität zu bekennen.
Eine Diskriminierung im Sinne dieser Vereinbarung liegt vor, sofern eine Person wegen ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität oder ihres Geschlechtsausdrucks, wegen einer physischen oder psychischen Behinderung oder Einschränkung, wegen äußerer und/oder (vermeintlich) kultureller Merkmale, wegen des Namens, ethnischen oder der sozioökonomischen Herkunft, wegen ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung, wegen des Alters, der sexuellen Orientierung oder der sexuellen Identität benachteiligt, abgewertet oder herabgewürdigt wird.
ANGST IN ANKARA: Gutes Gespräch mit Putin ‒ Was hat Trump auf NATO-Gipfel vor? | WELT LIVESTREAM










