Die „Rote Hilfe“ (RH) ist nach eigener Beschreibung ein „Verein zur Unterstützung linker Aktivisten, die im Rahmen ihrer politischen Aktivitäten mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind“. Der Verein sieht sich selbst als „parteiunabhängige strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation“. Die Rote Hilfe verfügt in 40 Orts- und Regionalgruppen über einen wachsenden Mitgliederbestand, der 2023 bei 14.800 Personen lag; 2017 waren es noch 8.500.
Der Bundesverfassungsschutz führt die Rote Hilfe als „die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus“. Sie biete einen „Legitimationsrahmen für die Begehung von Straf- und Gewalttaten“. Auswahl und Begründung ihrer Unterstützungsfälle lasse erkennen, dass sie „die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt“. Laut einer Antwort der vergangenen Bundesregierung verfolgt die Rote Hilfe „in ihrer Gesamtheit linksextremistische und mithin verfassungsfeindliche Ziele in unterschiedlicher Intensität“. Die RH unterstützt zudem Straftäter moralisch, ideologisch und finanziell, wenn diese mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Nun berichtet die FAZ am 3. April: „Auf die Rote Hilfe kann sich die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette verlassen.“ („Wenn Abgeordnete Linksextremen helfen“)
Mit D. Klette (66) ist das frühere RAF-Mitglied gemeint, das 1978 (damals war sie 20) zur Roten Hilfe stieß, zur 3. RAF-Generation gerechnet wird und ab 1990 überwiegend in Berlin abtauchte. Von 1990 war sie mutmaßlich an zahlreichen Raubüberfällen und Mordversuchen beteiligt. Am 26. Februar 2024 wurde sie verhaftet; im November 2024 erfolgt die Anklage. Über diese wird seit 25. März 2025 am Landgericht Verden verhandelt.
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