Wie viel Meinungsfreiheit duldet die EU noch?

vor 6 Monaten

Wie viel Meinungsfreiheit duldet die EU noch?
Bildquelle: Tichys Einblick

Manche Reden bleiben lange unbeachtet – und entfalten verspätet umso größere Sprengkraft. Im Konflikt über Meinungsfreiheit und Zensur mit den USA gerät jetzt eine Rede Ursula von der Leyens aus dem Frühsommer 2024 ins Bewusstsein, die ihr Denken und ihre Politik offenbart. Abweichende Meinungen sind danach in der EU als Krankheit zu betrachten, die schon vorbeugend zu behandeln und möglichst auszumerzen ist. Das sagte sie auf einer Tagung mit dem selbstironischen Titel „Democracy Summit 2024“ in Kopenhagen.

Es war eine Veranstaltung der woken Weltgesellschaft. Natürlich war Hillary Clinton dabei, eine der wichtigsten Politikerinnen des rot-grünen Transformationsapparats. Mette Frederiksen, die sozialdemokratische Premierministerin von Dänemark, war dabei und Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates; dazu Führungspersonal der Ukraine wie Selenskyjs damaliger Stabschef Andrej Yermak. Springer-Chef Mathias Döpfner nahm teil und als einer der Moderatoren Gordon Repinski, heute Politikchef des SPD-nahen „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Vertreter von Microsoft und Google hörten aufmerksam zu wie auch die aus Hongkong stammende demokratische Bürgerrechtlerin Carmen Lau sowie Vertreter Taiwans. Man grenzt sich von Chinas Zensurapparat ab – und übernimmt gleichzeitig viele Instrumente der Überwachung.

Ursula von der Leyens Botschaft: Man solle sich gefährliche Falschinformationen wie ein Virus vorstellen. Anstatt eine Infektion zu behandeln („debunking“ im englischen Originaltext), nachdem sie sich festgesetzt hat, solle man die Bevölkerung besser vorbeugend „impfen“,  („prebunking“), „sodass unser Körper vorab geschützt ist …, Prebunking folgt demselben Ansatz … Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Prebunking erfolgreicher ist als Debunking. Kurz gesagt: Vorbeugung ist besser als Heilung.“

Es ist eine totalitäre Botschaft, die in diesen Tagen noch einmal ein ganz besonderes Gewicht erhält. Ursula von der Leyen will sich in Reaktion auf verhängte US-Sanktionen gegen tragende Köpfe des europäischen und deutschen Zensurkomplexes als Gralshüterin der Meinungsfreiheit gerieren. Bekanntlich wird staatlich subventionierten Funktionärinnen von „HateAid“ die Einreise in die USA verweigert. Diese Rede lässt jeden halbwegs demokratisch denkenden Bürger angewidert und abgestoßen zurück. Denn klar ist: „Falschinformationen“ im Sinne von Ursula von der Leyen sind nichts anderes als vom regierungsamtlichen Vorgesagten abweichende Sichtweisen, Fakten und Meinungen.

Bislang schützen das Grundgesetz und das frühere Bundesverfassungsgericht (BVerfG) explizit abweichende Sichtweisen, sogar falsche Behauptungen: „Eine freiheitlich-demokratische Ordnung lebt davon, dass auch unbequeme, abwegige oder falsche Meinungen geäußert werden dürfen.“ Der offene Meinungsstreit soll Wahrheit durch Gegenrede, nicht durch staatliche Kontrolle hervorbringen. Das BVerfG betont ausdrücklich, dass der Schutz nicht davon abhängt, ob eine Meinung zutrifft: „Das Grundrecht schützt auch falsche Meinungen“, formuliert das Gericht in einem Verfahren, das den Satz „Soldaten sind Mörder“ rechtfertigte (BVerfGE 90, 241 – Soldaten sind Mörder). Dem mag man zustimmen, oder sich darüber empören – entscheidend ist: Man darf – oder besser: durfte es sagen.

Was „Falschinformationen“ sind oder nicht, das hat derzeit in Deutschland neue Bedeutung erlangt. So nebenbei erklärte der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn, dass zentrale Begründungen der Corona-Politik wie angeblicher Impfschutz für Dritte und die Freiheit von Nebenwirkungen von vornherein unsinnig und erfunden gewesen seien. So schnell können sich „Fehlinformationen“ in ihr Gegenteil verkehren, und Querdenker oder vermeintliche Schwurbler nachträglich ins Recht versetzen.

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