Die EU will Wähler „impfen“ lassen, damit sie nicht auf Desinformation hereinfallen. Dies geht aus den „Leitlinien für die Minderung systemischer Risiken für Wahlen“ hervor, die die EU-Kommission im März vorstellte.
Laut dem Digital Services Act (DSA) sind die großen Digitalplattformen verpflichtet, systemische Risiken im Vorfeld von Wahlen zu „ermitteln, analysieren und bewerten“ (Artikel 34) und „angemessene, verhältnismäßige und wirksame“ Maßnahmen zu ergreifen (Artikel 35). Zu den systemischen Risiken zählt laut den Leitlinien der EU auch „illegale Hassrede oder Online-Belästigung politischer Kandidaten oder Amtsträger“.
Die Leitlinien der EU-Kommission
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