Ulrich Vosgerau schlägt eine Weitergabe des Wahlrechts vor, um die “übermäßige Politisierung des Wahlverfahrens zu beenden. Die Bundesregierung hat es aber auch noch selbst in der Hand, eine Entscheidung herbeizuführen. Sie folgt dabei Gesetzen, die CDU, CSU, SPD und Grüne beschlossen haben, um AfD und BSW vom Verfassungsgericht fernzuhalten.
TE: CDU, CSU und SPD konnten sich heute im Bundestag nicht auf die Wahl von drei Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht einigen. Deshalb hat die Koalition den Tagesordnungspunkt ganz abgesetzt. Wie geht es nun weiter, Herr Vosgerau?
Ulrich Vosgerau: Wenn sich der Bundestag nicht einigen kann, dann tritt die Entscheidungskompetenz des Bundesrates ein. Noch ist aber völlig offen, ob das passiert. Der Bundestag hat auch die Möglichkeit, nach der Sommerpause die Wahl wieder anzugehen.
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