Vergangenen Freitagmittag, dem 27.02.2026 im Hamburger Landgericht. Vor Saal A 289 herrscht Hochbetrieb. Der Flur ist schmal. Menschen stehen dicht gedrängt, manche mit Notizblock, andere mit Smartphone oder Kamera. Einige sind bereits früh angereist, aus anderen Bundesländern. Sie wollen eine Verhandlung verfolgen, die seit Monaten Aufmerksamkeit erregt: den Rechtsstreit zwischen dem Virologen Christian Drosten und dem Hamburger Physiker Roland Wiesendanger (Tichys Einblick berichtete).
Doch die Türen bleiben geschlossen. Immer mehr Menschen kommen hinzu. Der Flur füllt sich, Gespräche verstummen, sobald Schritte aus Richtung des Saals zu hören sind. Kurz vor Beginn werden schließlich die Prozessbeteiligten durch die Menge geleitet. Danach fällt die Tür wieder ins Schloss. Wenig später öffnet sich ein Flügel. Einige Zuschauer dürfen hinein, fünf, vielleicht sechs. Dann erklärt ein Justizwachtmeister: Der Saal sei voll. Der überwiegende Rest der vermutlich kritischen Geister bleibt unverrichteter Dinge draußen zurück.
Eine Hamburger Rechtsanwältin hat deshalb nun eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht. Ihr Schreiben wirft ein Schlaglicht auf einen Vorgang, der mehr ist als ein organisatorisches Missgeschick. Denn Öffentlichkeit ist ein elementarer Bestandteil rechtsstaatlicher Kontrolle und Verhandlungen haben nach § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes (von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen) für jedermann zugänglich zu sein. Und zwar nicht nur formal, sondern praktisch.
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