Das war mal ein klassisches Eigentor für die Brandmauerbauer. Der sonst sich so weltoffen gebende FC Bundestag wollte AfD-Abgeordnete undemokratisch aus seinen Reihen ausschließen.
Das Landgericht Berlin urteilt: Der vom FC Bundestag im März 2024 gefasste (undemokratische) Unvereinbarkeitsbeschluss, dass im Verein eine Mitgliedschaft in der AfD nicht möglich sei, wäre unzulässig und damit nichtig. In seiner Grundsätzlichkeit verstoße der Beschluss gegen die Satzung des Vereins, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil am Ende der Verhandlung.
Der Verein muss AfD-Spieler nun wieder aufstellen. Die Abgeordneten der Alternative für Deutschland dürfen gerichtlich gesichert Mitglieder im Fußballverein des Bundestages bleiben. Die AfD kann über den Volltreffer vor Gericht nun jubeln, und selbst ernannten Demokraten müssten sich schämen.
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