Der Berliner Senat muss weiterhin die 20 häufigsten Vornamen tatverdächtiger Deutscher bei Messerdelikten nennen. Das Berliner Verfassungsgericht gab der Klage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar im Streit mit dem Berliner Senat Recht.
Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus (Landesparlament) hat sich mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht erfolgreich gegen den Berliner Senat durchgesetzt. Die schwarz-rote Landesregierung hatte zuvor eine Anfrage der AfD zur Nennung der häufigsten Vornamen von deutschen Messer-Straftätern abgelehnt. Das Berliner Verfassungsgericht entschied nun im Sinne der AfD.
Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar hatte 2024 in einer Anfrage an den Senat die 20 häufigsten Vornamen von Messer-Straftätern mit deutscher Staatsangehörigkeit wissen wollen. Der Senat hatte das abgelehnt, weil einzelne Menschen so identifiziert und Tatverdächtige mit Migrationshintergrund diskriminiert werden könnten.
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