„Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt“ – mit dieser Passage im Koalitionsvertrag haben Union und SPD viel Kritik auf sich gezogen. Bei der Regulierung von Medien wollen beide Parteien die Daumenschrauben anziehen – um „Desinformation“ entgegenzuwirken. Öffentlich, auch medial, wurde dieses Vorhaben der neuen Koalition scharf attackiert. Viele fürchten einen tiefen Einschnitt in die tatsächliche Meinungsfreiheit.
Doch diese Ängste seien unbegründet, wollen Parteien und Vertreter der Medienaufsichten nun vermitteln. „Es geht gar nicht um eine Inhaltepolizei oder ein Wahrheitsministerium, sondern darum, ob in journalistischer Hinsicht sauber gearbeitet worden ist“, sagt die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Eva Flecken, im Gespräch mit der Tagesschau. Einzelne Aussagen von Privatpersonen seien von dieser Aufsicht nicht betroffen – lediglich Journalisten. Sie sollen beim Verdacht auf „falsche Informationen“ „überprüft“ werden.
Flecken stellt heraus, wie strikt die Landesmedienanstalten schon jetzt arbeiten – etwa auch mit der Abschaltung von journalistischen Angeboten, die „Hass und Hetze“ verbreiten würden. „Wenn sich jemand systematisch konsequent rechtswidrig verhält, könnten die Medienanstalten als Ultima Ratio auch ganze Angebote oder Kanäle untersagen“, so Flecken.
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