Antisemitismusvorwurf gegen AfD: Verfassungsschutz stützt sich auf explizit straffreie Äußerungen

vor etwa 1 Jahr

Antisemitismusvorwurf gegen AfD: Verfassungsschutz stützt sich auf explizit straffreie Äußerungen
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In dem durch die Veröffentlichung des Cicero nun einsehbaren Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ führt die Behörde Belege für antisemitische Äußerungen innerhalb der AfD an. In der Partei fänden sich „vermehrt Aussagen, in denen Antisemitismus durch einen Vergleich der COVID-19-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung mit der Verfolgung von Minderheiten im Nationalsozialismus zum Vorschein kommt.“ Zur konkreten Begründung dieser Einordnung zieht der Verfassungsschutz auch Aussagen ehemaliger AfD-Mitglieder heran – und auch solche, die unterhalb einer Strafbarkeitsgrenze liegen.

So nimmt der Verfassungsschutz einen stark überzogenen und unangemessenen Vergleich des ehemaligen bayerischen AfD-Politikers Florian Jäger im Zusammenhang mit der Corona-Politik zum Anlass, der AfD ein antisemitisches Weltbild zu unterstellen. Bereits in der Einleitung des Gutachtens stellt die Behörde jedoch klar, dass es sich bei Jäger lediglich um ein Ex-Mitglied handelt.

Jäger habe im Dezember 2021 „Beiträge auf seinem Facebook-Profil“ geteilt, „in denen er die Lage der Ungeimpften angesichts der pandemiebedingten Beschränkungsmaßnahmen mit der Situation der Juden im Nationalsozialismus verglich“, so der Verfassungsschutz.

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