Ein Messerstecher werde in die Psychiatrie eingewiesen: So lauten die Schlagzeilen nach dem Urteil gegen einen 28-jährigen Afghanen, der in Aschaffenburg erst ein zweijähriges marokkanisches Kind und dann einen mutigen Deutschen erstach. Zwei Menschen also starben durch diese abscheuliche Tat.
Alle Medien berichteten über die Urteilsverkündigung, doch die wesentliche Information wurde fast überall verschwiegen. Der Afghane war ein ausreisepflichtiger Asylbewerber. Er kam im November 2022 nach Deutschland, das er Ende 2024 wieder verlassen hätte müssen. Aber da in Deutschland die meisten ausreisepflichtigen Asylbewerber im Land bleiben, blieb Enamullah O. bis zu jenem verhängnisvollen 22. Januar 2025, als er in Aschaffenburg zwei Menschen wahllos tötete.
Vor Gericht sagte der psychiatrische Gutachter: „Das primäre Ziel seiner Attacke waren keine erwachsenen Menschen“. Der Afghane habe die „Augen von Agenten“ gesehen, die ihm das Ermorden von Kindern befohlen hätten. Es handele sich um keinen Simulant. Von paranoider Schizophrenie sei auszugehen.
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