Das Landgericht Berlin hat den Ausschluss von AfD-Abgeordneten aus dem FC Bundestag für unzulässig erklärt. Der im März 2024 gefasste Unvereinbarkeitsbeschluss sei nichtig, da er gegen die Vereinssatzung verstoße. Folglich dürfen AfD-Mitglieder weiterhin dem Fußballverein des Bundestages angehören. Die Vorsitzende Richterin erklärte am Ende der rund halbstündigen Verhandlung, dass der Beschluss zum Ausschluss von AfD-Mitgliedern in seiner grundsätzlichen Ausrichtung gegen die Satzung des Vereins gerichtet sei.
Der FC Bundestag beschloss auf einer Mitgliederversammlung mit 29 Ja-Stimmen, elf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, dass eine Mitgliedschaft im Verein unvereinbar mit einer AfD-Mitgliedschaft sei. Vereinschef Mahmut Özdemir erklärte damals, man wolle ein Zeichen setzen, „dass wir im FC Bundestag keine Mitglieder dulden, die als Mitglieder der AfD das Paktieren mit dem Rechtsextremismus vollziehen oder zumindest billigend in Kauf nehmen.“
Die vier betroffenen AfD-Mitglieder – Malte Kaufmann, Jörn König, Petr Bystron und Wolfgang Wiehle – wurden in der Folge formal nicht ausgeschlossen, jedoch suspendierte der Vorstand sie vom Spielbetrieb und entfernte sie von der Vereinswebsite. Die Richterin schloss sich der Argumentation des Anwalts der AfD-Abgeordneten an. „Die Mitglieder haben ein Recht darauf, dass sich der Verein an die Satzung hält“, erklärte sie. Die Gegenrede von Vereinschef Mahmut Özdemir, der den Beschluss als Signal gegen die vom Verfassungsschutz beobachtete AfD verstanden wissen wollte, überzeugte das Gericht nicht.
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