Bank schränkt Zugriff ein – beginnt jetzt die Kontrolle der Kunden?

vor etwa 1 Jahr

Bank schränkt Zugriff ein – beginnt jetzt die Kontrolle der Kunden?
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Ab Mitte Mai 2025 gilt für alle Giro- und Extra-Konten der ING-DiBa AG ein neues, standardmäßig eingestelltes Überweisungslimit von 2.000 Euro pro Tag. Diese Obergrenze, die sowohl beim Online-Banking als auch im Fall der App der Bank zur Anwendung kommt, bezieht sich auf das Gesamtvolumen sämtlicher, tagesbezogener Überweisungen. Wer plant, größere Beträge zu transferieren, muss das Limit individuell anpassen – entweder dauerhaft oder für einen einzelnen Tag. Allerdings wird eine Erhöhung des Limits aus Sicherheitsgründen erst nach einer Wartezeit von vier Stunden wirksam. Interne Überweisungen vom Extra-Konto auf das hinterlegte Referenzkonto sind genauso wie Daueraufträge und Terminüberweisungen von dieser Regelung ausgenommen.

Wie es im Bereich der Bankenpolitik bei Entscheidungen wie Überweisungslimits, Transparenzvorschriften oder Quellnachweisen offiziell stets der Fall ist, zielen auch die Anpassungen der ING nach Auskunft der Bank auf den Schutz der Kunden. So soll der Gefahr von Überweisungen im Zuge von Phishing-Mails oder Erpressungsversuchen mit der voreingestellten Begrenzung des maximalen Überweisungsbetrags begegnet werden. In der Mitteilung der Bank heißt es: „Die Wartezeit trägt dazu bei, Ihr Geld zu schützen und Sie vor unüberlegten Überweisungen unter Druck zu bewahren.“ Vor allem in der Formulierung der „unüberlegten Überweisung“ schwingt eine seltsame paternalistische Grundhaltung des Instituts mit, wie sie das Verhältnis zwischen Institut und Kunde leider nur zu oft beschreibt. Dass bereits jetzt die Möglichkeit besteht, selbständig ein Limit zu wählen, sollte doch eigentlich die Schutzfunktion erfüllen.

Ist die Aufregung im Fall der ING dennoch übertrieben? Der in manchen Fällen von Betrug durchaus plausiblen Begründung zur Limitierung von Überweisungen stehen Aspekte des grundsätzlichen Umgangs mit Bankkunden und deren Einlagen gegenüber. Erst vor wenigen Tagen trat in Spanien eine Regelung in Kraft, die Bankkunden verpflichtet, Überweisungen ab einer Höhe von 3.000 Euro zuvor mit Hintergrundinformationen über Zweck und Verwendung des Geldes bei den Finanzbehörden zu melden.

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